BCT-Touristik

Uganda Reisen

Uganda Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 4

Allgemeine Reiseinformationen

Ohne englische Sprachkenntnisse ist Reisen in Uganda schwierig.

Geld/Kreditkarten

Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist am internationalen Flughafen Entebbe, in Kampala und einigen größeren Städten möglich. Empfohlen wird die Mitnahme von US-Dollar, die problemlos gewechselt werden können, sofern es sich um neue Scheine (ab 2006) handelt. Reiseschecks erzielen einen ungünstigen Umtauschkurs und können nur in größeren Städten eingelöst werden. Kreditkarten werden von einigen Hotels und Fluggesellschaften in Kampala akzeptiert. An Geldautomaten verschiedener Banken kann mit der Visa-Karte Bargeld abgehoben werden.

An den Geldautomaten der Stanbic Bank, die in allen städtischen Zentren vertreten ist, kann auch mit der deutschen EC-Karte (Maestro) Bargeld abgehoben werden. Der Höchstbetrag beträgt i.d.R. bis zu zweimal 700.000 Uganda-Schilling (1,4 Mio. UGX, rd. 480 €) täglich.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.